Zugordnung NCV Faschingszug
Zugordnung des Neunkirchner Faschingszuges
Gültigkeit
Organisation, Leitung und Durchführung
Gestaltung
Versicherungen, Abgaben, Rechte
Anmeldung
Was müssen Sie als Teilnehmer/Gruppe/Veranstalter eines Faschingsumzugs im Landkreis Forchheim beachten?
I. Fahrzeuge bzw. Faschingswagen:
II. Fahrer, Aufsichts- und Begleitpersonen:
III. Personentransport:
Personen dürfen nur während des Umzugs - nicht jedoch während der An- und Abfahrt zum/vom Ausgangs- bzw. Endpunkt - auf Fahrzeugen/Anhängern befördert werden soweit der Veranstalter sicherstellt, dass insbesondere
IV. Wurfartikel und Getränke:
V. Umwelt- und Immissionsschutz:
VI. Sonstiges
Andere gesetzliche Bestimmungen und weitere Bedingungen und Auflagen bleiben unberührt.
Die Teilnehmer der Veranstaltung haben den Anordnungen der Polizeibeamten, des Ordnungspersonals und des Veranstalters Folge zu leisten. Teilnehmer, die die Auflagen nicht beachten und einhalten, werden vom Faschingszug ausgeschlossen. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden separat verfolgt.
Die Auflagen dienen Ihrer Sicherheit, sowie der Sicherheit aller Besucher und Teilnehmer. Haben Sie bitte hierfür Verständnis.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Gruppe gute Fahrt und einen schönen Fasching!